Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.01.2002

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00, 2 BvR 849/00   

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BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00, 2 BvR 849/00 (https://dejure.org/2000,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 2 BvR 668/00, 2 BvR 849/00 (https://dejure.org/2000,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 668/00, 2 BvR 849/00 (https://dejure.org/2000,2809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verwirklichung des Rechtsschutzes - Strafgefangener - Brieffreundin - Besuch eines Strafgefangenen - Besuchsüberwachung - Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Persönliche Verhältnisse - Verfristung - Gleichheitssatz - ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 112 Abs. 1 Satz 2; ; StVollzG § 112 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StVollzG § 112 Abs. 1; ZPO § 114
    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im Verfahren nach § 109 ff. StVollzG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 272
  • Rpfleger 2001, 188
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BVerfGE 81, 347 m. w. N.; 92, 122 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, der unbemittelten Person den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
    Der rechtzeitig gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bildet dann die Grundlage für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. die Nachweise im Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 -, NJW 1993, S. 720; speziell zu § 120 Abs. 2 StVollzG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO: OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, S. 187; Schuler, in: Schwind/Böhm, StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 120 Rn. 6; Volckart, in: Feest, AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 120 Rn. 16).

    Jedenfalls sind die Fachgerichte aus Gründen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes daran gehindert, von der genannten Rechtsprechung im Einzelfall zu Lasten des Betroffenen abzuweichen, wenn dieser mit einer solchen Änderung der Rechtsprechung nicht rechnen musste (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 -, NJW 1993, S. 720).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
    Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich jedenfalls daraus, dass eine Wiederholung der gerügten Verfassungsverstöße in künftigen Entscheidungen über Prozesskostenhilfeanträge zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
    Das Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich jedenfalls daraus, dass eine Wiederholung der gerügten Verfassungsverstöße in künftigen Entscheidungen über Prozesskostenhilfeanträge zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BVerfGE 81, 347 m. w. N.; 92, 122 ).
  • OVG Hamburg, 05.02.1998 - Bs IV 171/97

    Bestehen eines Vertretungszwangs bei einem Antrag auf Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
    Soweit die Fachgerichte davon teilweise eine Ausnahme machen, wenn die Verfahrenseinleitung für den Betroffenen ohne Kostenrisiko ist, weil für das beabsichtigte Hauptverfahren keine Gerichtsgebühren erhoben werden (vgl. OVG Hamburg, NJW 1998, S. 2547, 2548, m. w. N.), liegt ein solcher Fall hier ersichtlich nicht vor (Nrn. 8000 und 8020 des Kostenverzeichnisses zu § 11 Abs. 1 GKG).
  • OLG Koblenz, 19.12.1996 - 2 Ws 670/96
    Auszug aus BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
    Der rechtzeitig gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bildet dann die Grundlage für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. die Nachweise im Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 -, NJW 1993, S. 720; speziell zu § 120 Abs. 2 StVollzG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO: OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, S. 187; Schuler, in: Schwind/Böhm, StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 120 Rn. 6; Volckart, in: Feest, AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 120 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2021 - 3 Ws 636/21

    Rechtsbeschwerde und Beiordnungsantrag in Strafvollzugssachen

    Zwar ist anerkannt, dass dann, wenn ein im Übrigen begründeter Prozesskostenhilfeantrag gestellt wird und eine Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich erscheint, grundsätzlich geboten ist, für die noch zu erhebende Rechtsbeschwerde hinsichtlich der versäumten Rechtsbeschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2000, StV 2002, 272, zit. nach juris; OLG Hamm BeckRS 2015, 18295; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 187; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. 2017, § 120 Rn. 5 a. E.; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler § 120 Rn. 10; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 12. Kapitel O Rn. 13).

    Denn die zitierte Auffassung hat ihre Grundlage in Fallgestaltungen, in denen für die Antragsstellung Anwaltszwang herrscht (vgl. BVerfG Beschluss vom 20. Dezember 2000 a. a. O. Rn. 15; BVerfG NJW 1993, 720 m. w. N.).

    Im Fall der gleichzeitig unbedingt erhobenen Rechtsbeschwerde kann sich der Beschwerdeführer aber auch nicht mit Erfolg darauf berufen, ihm als bedürftigem Rechtssuchenden könne es unbeschadet der Möglichkeit, sich an die Geschäftsstelle zu wenden, mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG nicht zugemutet werden, das mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde verbundene Kostenrisiko zu tragen, ehe er mit einem ihm erst noch beizuordnenden Rechtsanwalt gesprochen habe (vgl. zur Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Personen bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 a. a. O. Rn. 12 und zum Kostenrisiko Rn. 15).

  • BVerfG, 06.03.2008 - 2 BvR 387/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Soweit er innerhalb der Antragsfrist des § 112 Abs. 1 StVollzG kein Hauptsacheverfahren angestrengt hat, kann ihm hierfür gemäß § 112 Abs. 2 StVollzG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 668/00, 2 BvR 849/00 -, StV 2002, S. 272; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Auflage 2005, § 112 Rn. 3).
  • OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch

    Die durch Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Rechtsgleichheit gebietet es, einer minderbemittelten Partei Prozesskostenhilfe zu gewähren und hierdurch zu verhindern, dass eine solche Partei nur aus wirtschaftlichen Gründen gehindert wird, ihr Recht vor Gericht zu suchen und zu vertreten (vgl. BVerfG, Rpfleger 2001, 188; Zöller/Philippi, a.a.O., Vorbemerkungen § 114 ZPO Rn. 1).
  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 1/13

    Zum Rechtsschutz gegen einen bereits vollzogenen Vollstreckungshaftbefehl

    Der Prozesskostenhilfeantrag bleibt ohne Erfolg, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung - auch unter Berücksichtigung dessen, dass von Verfassungs wegen insoweit keine gesteigerten Anforderungen zu stellen sind (vgl. nur BVerfGE 81, 347; BVerfG NJW 2004, 1789; 2003, 3190; 2000, 1936; NJW-RR 2004, 1153; StV 2002, 272, jeweils m.w.N.) - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§§ 29 Abs. 3 EGGVG, 114 Satz 1 ZPO).
  • OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06

    Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Der aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet es, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (BVerfGE 22, 83, 86; 63, 380, 394; 81, 347, 356; Rpfleger 2001, 188; 2002, 212).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11

    Prozesskostenhilfebewilligung - Vergütungsklage - Berücksichtigung des Anspruchs

    Die für die Prozesskostenhilfeentscheidung auch aus Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG (BVerfG RPfleger 2001, 188) resultierende Prämisse, minderbemittelten Parteien Prozesskostenhilfe zu gewähren, ist nicht gegeben.
  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 1 U 49/07

    Prozesskostenhilfe: Bedürftigkeit bei Vorschussanspruch gegen Dritten

    Sie will sicherstellen, dass minderbemittelte Personen aus wirtschaftlichen Gründen nicht daran gehindert werden, ihr Recht vor Gericht zu suchen (BVerfG Rpfleger 2001, 188).
  • KG, 10.11.2006 - 5 Ws 597/06

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Aushändigung von Räucherstäbchen

    Das Begehren des Antragstellers hat keine Aussicht auf Erfolg und wirft - anders als etwa die den Entscheidungen BVerfG NJW 2004, 1789; NJW 2003, 3190; StV 2002, 272; NJW 2000, 1936, zugrundeliegenden Fallgestaltungen - auch keine schwierigen, bisher nicht geklärten Rechtsfragen auf.
  • BayObLG, 22.08.2023 - 203 StObWs 298/23

    Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen (hier: Einleitung des Verfahrens

    Wiedereinsetzung">112 Abs. 1 StVollzG entgegen steht (zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 2 Ws 670/96 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 668/00 -, juris; Arloth/Krä, a.a.O., § 120 Rn. 5; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. Kapitel Rechtsbehelfe O § 120 StVollzG Rn. 13).
  • BayObLG, 03.11.2021 - 204 StObWs 436/21

    Begriff des "langjährig inhaftierten Gefangenen" bei der Gewährung von Ausführung

    Die versäumte Handlung ist gemäß Art. 208 BayStVollzG, § 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG, § 45 Abs. 2 S. 2 StPO durch den gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, verbunden mit der bedingt für den Fall der Bewilligung erhobenen Rechtsbeschwerde, fristgerecht nachgeholt worden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.12.2000 - 2 BvR 668/00, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00   

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BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00 (https://dejure.org/2002,5775)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 BvR 1/00 (https://dejure.org/2002,5775)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 1/00 (https://dejure.org/2002,5775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen - Willkürverbot - Auslegungsfehler - Strafvollzug - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 147; ; StPO § 147 Abs. 1; ; StVollzG § 120; ; StVollzG § 185; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 147 Abs. 1; StVollzG § 185

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Diese Neuregelung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 ) des Gefangenen im Strafvollzug Rechnung.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Er nimmt dabei ein Recht des Beschuldigten wahr, soweit diesem selbst kein eigenes Akteneinsichtsrecht im Strafverfahren zusteht (vgl. BVerfGE 53, 207 ).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    § 147 StPO ist eine Konkretisierung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 ; 62, 338 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig.
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1/00
    § 147 StPO ist eine Konkretisierung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 ; 62, 338 ).
  • OLG Dresden, 22.11.1999 - 2 Ws 315/99

    Strafvollzug; Strafgefangener; Akteneinsicht; Teilakteneinsicht

  • OLG Nürnberg, 27.10.2011 - 2 Ws 456/11

    Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Akteneinsichtsrecht des

    Nach § 147 Abs. 1 StPO steht im gerichtlichen Verfahren dem Verteidiger sogar ein eigenes Recht zu, die Gerichtsakten einzusehen (BVerfG StV 2002, 272), das dann auch evtl. beigezogene Gefangenenpersonalakten umfasst (Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 185 Rdn. 5a m.w.N).
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